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OVG Sachsen, 24.06.2019 - 4 A 1435/18.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 67 Abs. 4
Vertretungszwang; Klagerücknahme; Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 23.10.2018 - 13 K 2982/16
- OVG Sachsen, 24.06.2019 - 4 A 1435/18.A
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12
Zum Ausweisungsschutz eines aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2019 - 4 A 1435/18
Zwar gilt auch für die vor dem Oberverwaltungsgericht abgegebene Erklärung der Klagerücknahme grundsätzlich der Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 VwGO (VGH BW, Urt. v. 16. April 2012 - 11 S 4/12 -, juris Rn. 45;… BayVGH, Beschl. v. 3. November 2004 - 8 ZB 04.2792 -, juris Rn. 1). - BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12
Kein Ablehnungsgesuch vor der Geschäftsstelle des Gerichts bei den Verfahren vor …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2019 - 4 A 1435/18
Hier kommt hinzu, dass der Kläger wegen des nach § 67 Abs. 4 VwGO bestehenden Vertretungszwangs vor dem Oberverwaltungsgericht nicht postulationsfähig und daher nicht befugt wäre, den durch seinen Prozessbevollmächtigten gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung persönlich zurückzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 8 B 64/12 -, juris Rn. 11;… a. A.: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 67 Rn. 31). - OVG Sachsen, 04.09.2015 - 5 A 418/15
Klagerücknahme; Rücknahme der Berufung; Rücknahme des Rechtsmittels; Auslegung
Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2019 - 4 A 1435/18
Da die Rücknahme der Klage gegenüber der Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Berufung die weitergehende Prozesserklärung ist, ist im Zweifel von einer Klagerücknahme auszugehen (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2016 - 5 A 608/15 -, juris Rn. 1; Beschl. v. 4. September 2015 - 5 A 418/15 -, juris Rn. 2 m. w. N.). - OVG Sachsen, 11.02.2016 - 5 A 608/15
Ausnahme vom Vertretungszwang; Klagerücknahme
Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2019 - 4 A 1435/18
Da die Rücknahme der Klage gegenüber der Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Berufung die weitergehende Prozesserklärung ist, ist im Zweifel von einer Klagerücknahme auszugehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2016 - 5 A 608/15 -, juris Rn. 1;… Beschl. v. 4. September 2015 - 5 A 418/15 -, juris Rn. 2 m. w. N.). - VGH Bayern, 03.11.2004 - 8 ZB 04.2792
Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2019 - 4 A 1435/18
Zwar gilt auch für die vor dem Oberverwaltungsgericht abgegebene Erklärung der Klagerücknahme grundsätzlich der Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 VwGO (…VGH BW, Urt. v. 16. April 2012 - 11 S 4/12 -, juris Rn. 45; BayVGH, Beschl. v. 3. November 2004 - 8 ZB 04.2792 -, juris Rn. 1).
- VGH Bayern, 29.04.2022 - 22 ZB 20.1957
Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens des Verfahrens
Zudem unterliegen Klage- und Rechtsmittelrücknahmeerklärungen ebenfalls dem Vertretungszwang (für die Rücknahme der Klage vgl. SächsOVG, B.v. 24.6.2019 - 4 A 1435/18.A - juris Rn. 1 m.w.N. [zur Ausnahme vgl. oben 2.2.2];… für die Rücknahme der Berufung gem. § 126 Abs. 1 VwGO vgl. Roth in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.1.2022, § 126 Rn. 6); wenn es - wie hier - um eine fiktive Klagerücknahme nach § 92 Abs. 2 VwGO geht, bei der das Nichtbetreiben des Verfahrens einer Klagerücknahmeerklärung praktisch gleichgestellt wird, kann in Bezug auf die Voraussetzungen für das Betreiben nichts Anderes gelten.